Beleuchtung stadtbildprägender Bauwerke
Adressat: SPD-Unterbezirk Duisburg, SPD-Ratsfraktion
Betreff: Auflagen im Zusammenhang der Neukonzessionierung der Energieversorgung im Bereich der Stadt Duisburg 2029
Beschluss:
Der UB-Parteitag möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- künftig verstärkt weitere stadtbildprägende Bauwerke in Duisburg durch den Konzessionsnehmer (Stadtwerke Duisburg) bei Nacht beleuchtet werden
oder
- bei der Neukonzessionierung der Energieversorgung im Bereich der Stadt Duisburg dafür Sorge getragen wird, dass der künftige Konzessionsnehmer für die Versorgung mit elektrischem Strom im Zuge der Straßenbeleuchtung zur nächtlichen Beleuchtung weiterer prägender Bauwerke im gesamten Stadtgebiet verpflichtet wird.
Begründung:
Duisburg verfügt in allen Stadtbezirken über stadtbildprägende Bauwerke. Viele davon sind in die Denkmalliste eingetragen, geben Zeugnis bedeutender historischer oder industrieller Entwicklungen und stiften nicht zuletzt Identifikation in ihren Quartieren. In vielen Städten werden solche Bauwerke beleuchtet, was deren Charakter und Besonderheit nicht nur reizvoll unterstreicht, sondern auch besondere Aufmerksamkeit hervorruft und die Attraktivität von urbanen Räumen/Quartieren stärkt.
Auch in Duisburg hat man damit schon gute Erfahrungen gemacht; der Stadtwerke-Turm und der Landschaftspark Duisburg-Nord sind hierfür sicherlich die prominentesten Beispiele.
Bis auf Bauwerke des DVV-Konzerns – also Stadtwerke-Turm und Kraftwerk Wanheim – wird aktuell durch den Konzessionsträger bedauerlicherweise kein weiteres Bauwerk mehr beleuchtet. Anfragen, weitere Gebäude zu beleuchten, wurden mit der Begründung abgelehnt, dass dies ausreiche und ohnehin schon genügend Kosten verursache.
Um einerseits die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt weiter zu stärken, und anderseits die Attraktivität Duisburgs zu erhöhen, sollen weitere besondere Bauwerke – zumindest für einige Stunden in der Nacht – beleuchtet werden. Die Auswahl hierfür könnte z.B. über einen bürgerschaftlichen Wettbewerb vorgenommen werden.
