Bodenschutzgebiet DU-Rheinhausen
Aufgrund früherer Belastungen mit Schadstoffen durch die Industrie hat die Stadt Duisburg beschlossen, das Bodenschutzgebiet auf Teile von Rheinhausen zu erweitern. Doch die guten Nachrichten zuerst: Die Kleingartenvereine sind von den entsprechenden Restriktionen ausgenommen, d.h. für sie gelten keine Beschränkungen. Für andere, private Gärten gilt: Obst und Früchte von Bäumen und Sträuchern können bedenkenlos angebaut und verzehrt werden. Es verbleibt nur der Anbau von sonstigen Obstsorten und Gemüse: Hier ist die gesundheitlich unbedenkliche Menge auf den Ertrag von 10 Quadratmetern pro Garten beschränkt.
Für ca. 400,00 Euro, die privat zu begleichen sind, können im Einzelfall Gutachten erstellt werden, in denen geprüft wird, ob der private Garten generell von den Regelungen des Bodenschutzes ausgenommen wird. In solchen Fällen gäbe es dann ebenfalls keine Beschränkungen.
Info-Quelle und Presseartikel zum Thema:
https://www.nrz.de/staedte/duisburg/west/gift-in-rheinhausen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-id237772427.html
Duisburg-Rheinhausen ist nicht vollständig als Bodenschutzgebiet ausgewiesen, sondern nur eine Teilfläche, der sogenannte Erweiterungsbereich West der Teilfläche 2. Die genaue Lage und Begrenzungen können auf der angegeben Webseite der Stadt Duisburg eingesehen werden: