Aktuelles

Rahmengesetz für Stiftungen politischer Parteien

Beschluss:

Der UB-Parteitag möge beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes für die Finanzierung und Tätigkeit von parteinahen Stiftungen einzusetzen. Um sicherzustellen, dass sich diese bei ihrer Arbeit vollumfänglich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, sollen nur solche Stiftungen gefördert werden, die sich nachweislich für den Erhalt der freiheitlich- demokratischen Grundordnung einsetzen. Zudem sollen parteinahe Stiftungen erst dann Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten können, wenn die ihnen nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Stiftungen, deren ihnen nahe stehenden Parteien ganz oder in wesentlichen Gliederungen vom Verfassungsschutz (juristisch bestandskräftig) als Verdachtsfall eingestuft werden, sind von einer Stiftungsfinanzierung aus Mitteln des Bundeshaushalts möglichst auszuschließen.

Begründung:

Die durch einschlägige juristische Urteile bekanntermaßen rechtsradikale Partei AfD versucht mit allen Mitteln, die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung in eine vom Staat geförderte „Kaderschmiede“ für ihr Klientel weiterzuentwickeln. Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht vermittelbar, dass Organisationen Steuermittel erhalten, welche den Rechtsstaat als solchen nicht nur ablehnen, sondern auch aktiv bekämpfen.

Um die gesellschaftliche „Brandmauer“ gegen die extreme Rechte durch die Gemeinschaft der demokratischen Parteien aufrecht zu erhalten, reicht es nicht aus, die Verpflichtung parteinaher Stiftungen auf die freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur in den jeweiligen Haushaltsgesetzen festzuschreiben. Es ist daher dringend erforderlich, eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Finanzierung und Tätigkeit parteinaher Stiftungen zu schaffen, die über eine Legislaturperiode hinausreicht.

Mit den Steuermitteln für parteinahe Stiftungen sollen diese Aufgaben der politischen Bildung und Politikberatung wahrnehmen. Bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung ist jedoch die Agenda mehr als zweifelhaft. Ihr Ziel dient erkennbar der mittel- bis langfristigen Polarisierung und Radikalisierung relevanter Teile am politisch rechten Rand bis hin in die Mitte der Bevölkerung. Die AfD als nahe stehende Partei hat evident zu erkennen gegeben, dass sie zumindest in wesentlichen Teilen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu verbleiben gedenkt. Dieser gefährliche Trend darf nicht noch mit Steuermitteln unterstützt werden. Dem Geist der Verfassung, nach dem parteinahe Stiftungen den demokratischen Diskurs mittragen und -gestalten sollen ist mit einem klaren materiellen Gesetz Rechnung zu tragen.