Befreiung von der Mautpflicht für mildtätige oder gemeinnützige Organisationen
Antragsteller: SPD Ortsverein Rheinhausen-Mitte
Adressat: SPD-Unterbezirk Duisburg, SPD-Bundesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion
Beschluss:
Der UB-Parteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, § 1 Abs. 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes wie folgt zu ergänzen:
Neue Ziffer 11: „Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technischen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Geräten, die mildtätige oder gemeinnützige Organisationen zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben benutzt werden.“
Begründung:
In § 1 Abs. 2 BFStrMG sind verschiedene Ausnahmen aus der Mautpflicht benannt. Unter anderem werden Handwerker, Schausteller, Land- und Forstwirte, Kraftomnibusse und Fahrzeuge der öffentlichen Hand von der Mautpflicht ausgenommen.
Mildtätige oder gemeinnützige Organisationen sind nur dann von der Mautpflicht ausgenommen, wenn sie Hilfsgüter zur Linderung einer konkreten Notlage transportieren. Damit sind nach gültiger Lesart humanitäre Hilfslieferungen in Krisengebiete, gewöhnlich im Ausland, gemeint.
Vor diesem Hintergrund, aber auch durch die Einbeziehung von Fahrzeugen mit einer technischen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen, werden Fahrzeuge von Hilfsorganisationen wie den Tafeln oder anderen Lebensmittelhilfen der Maut unterworfen. Da diese Organisationen keinen gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, sondern schlichtweg zur Erfüllung ihrer mildtätigen und gemeinnützigen Aufgaben Transporte durchführen, stellt die aktuelle gesetzliche Regelung eine erhebliche Benachteiligung dieser Organisationen dar. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag, die Lebensbedingungen unzähliger Menschen in diesem Land erträglicher zu gestalten, denen es nicht selten am Nötigsten fehlt. Es gilt, sie zu unterstützen, bürokratische Hemmnisse und Benachteiligungen abzubauen und sie von unnötigen Kosten freizustellen. Mit dieser Gesetzesänderung könnte ein entsprechender Beitrag hierzu geleistet werden.
