Verkehrslenkung in der Stadt Duisburg – Wiedereinführung der sog. „Grünen Welle“
Der UB-Parteitag hat beschlossen:
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass durch Anpassung der Ampelschaltungen auf vorfahrtberechtigten Straßen bei Einhaltung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung die Straße durchfahren werden kann, ohne dass die Durchfahrt durch rot zeigende Ampeln behindert wird (sog. „Grüne Welle) .
Begründung:
Innerhalb der gesamten Stadt Duisburg sind vorfahrtberechtigte Straßen zu Teilen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h versehen, oftmals mit dem Zusatz „Lärmschutz“, teilweise beschränkt auf die Nachtstunden.
Andere Bereiche vorfahrtberechtigter Straßen sind mit 50 km/h zu durchfahren.
Insbesondere bei den mit der Begründung „Lärmschutz“ geschwindigkeitsreduzierten Straßenabschnitten lassen sich diese bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht flüssig durchfahren; stattdessen man nach den Erfahrungen unzähliger VerkehrsteilnehmerInnen an fast jeder Ampel anhalten und wieder neu anfahren.
Diese Situation steht dem Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung diametral entgegen, da durch das ständige Anhalten und Anfahren letztlich mehr Lärm erzeugt als durch die Geschwindigkeitsbegrenzung vermindert wird. Mit einem flüssigen Verkehr werden zudem Stau und damit verbundene Emissionen reduziert.
