Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Der UB-Parteitag hat beschlossen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Deutschen Bundestag sowie ge-
genüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dafür einzusetzen,
dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie folgt reformiert wird:
- Ausdrückliches Aufhebungsgebot:
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote dürfen nicht mehr durch im-
plizite Regeln oder Folgesituationen der Streckenführung enden. Sie müssen
künftig stets dezidiert durch ein entsprechendes, aufhebendes Verkehrsschild
(Ende der Streckenverbote) beendet werden. - Wiederholungspflicht an Einmündungen und Kreuzungen:
Bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote müssen zwin-
gend hinter jeder einmündenden oder kreuzenden Straße durch ein neues Ver-
kehrsschild wiederholt werden, um für alle Verkehrsteilnehmenden zu jedem
Zeitpunkt rechtssicherheitshalber unmissverständlich zu sein.
Begründung:
•Rechtssicherheit und Klarheit:
Derzeit führt die Rechtslage, nach der Geschwindigkeitsbeschränkungen an Ein-
mündungen oder Kreuzungen unter bestimmten Bedingungen rechtlich unklar
oder faktisch aufgehoben sein können, zu Verwirrung bei Kraftfahrenden. Dies
führt häufig zu unbeabsichtigtem, zu schnellem Fahren oder unklaren Verkehrssi-
tuationen.
•Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer:
Eine lückenlose und sichtbare Kennzeichnung von Tempolimits und Überholver-
boten erhöht die Disziplin im Straßenverkehr. Insbesondere in Wohn- und Misch-
gebieten sowie auf innerstädtischen Hauptstraßen schützt dies Fußgänger und
Radfahrer wirksam vor überhöhter Geschwindigkeit.
•Vermeidung von Unfallschwerpunkten:
Klare und wiederholte Regeln verhindern Missverständnisse darüber, welche
Höchstgeschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt gilt. Das trägt messbar zur
Senkung der Unfallzahlen und zur Beruhigung des Verkehrsflusses bei.
