Aktuelles

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Der UB-Parteitag hat beschlossen:


Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im Deutschen Bundestag sowie ge-
genüber dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dafür einzusetzen,
dass die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie folgt reformiert wird:

  1. Ausdrückliches Aufhebungsgebot:
    Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote dürfen nicht mehr durch im-
    plizite Regeln oder Folgesituationen der Streckenführung enden. Sie müssen
    künftig stets dezidiert durch ein entsprechendes, aufhebendes Verkehrsschild
    (Ende der Streckenverbote) beendet werden.
  2. Wiederholungspflicht an Einmündungen und Kreuzungen:
    Bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote müssen zwin-
    gend hinter jeder einmündenden oder kreuzenden Straße durch ein neues Ver-
    kehrsschild wiederholt werden, um für alle Verkehrsteilnehmenden zu jedem
    Zeitpunkt rechtssicherheitshalber unmissverständlich zu sein.
    Begründung:
    •Rechtssicherheit und Klarheit:
    Derzeit führt die Rechtslage, nach der Geschwindigkeitsbeschränkungen an Ein-
    mündungen oder Kreuzungen unter bestimmten Bedingungen rechtlich unklar
    oder faktisch aufgehoben sein können, zu Verwirrung bei Kraftfahrenden. Dies
    führt häufig zu unbeabsichtigtem, zu schnellem Fahren oder unklaren Verkehrssi-
    tuationen.
    •Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer:
    Eine lückenlose und sichtbare Kennzeichnung von Tempolimits und Überholver-
    boten erhöht die Disziplin im Straßenverkehr. Insbesondere in Wohn- und Misch-
    gebieten sowie auf innerstädtischen Hauptstraßen schützt dies Fußgänger und
    Radfahrer wirksam vor überhöhter Geschwindigkeit.
    •Vermeidung von Unfallschwerpunkten:
    Klare und wiederholte Regeln verhindern Missverständnisse darüber, welche
    Höchstgeschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt gilt. Das trägt messbar zur
    Senkung der Unfallzahlen und zur Beruhigung des Verkehrsflusses bei.